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Aggressionsdelikt im Straßenverkehr: Auffahren, Lichthupe und
Mittelfinger – Vorausfahrendes Fahrzeug war Zivilstreife der Polizei

Mönchengladbach (ots) – Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob
verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren sowie Nötigung und Beleidigung sind
Tatvorwürfe, mit denen sich ein 33-jähriger Autofahrer aus Erkelenz nach einem
Aggressionsdelikt im Straßenverkehr konfrontiert sieht.

Der Beschuldigte war am vergangenen Freitag, 9. Oktober, gegen 18.15 Uhr mit
einem Pkw der Marke Audi auf der Autobahn 52 vom Autobahnkreuz Mönchengladbach
in Fahrtrichtung Düsseldorf unterwegs. Dabei verringerte er auf dem linken
Fahrstreifen den Abstand zu einem vorausfahrenden Pkw der Marke Skoda bei einer
Geschwindigkeit von über 160 km/h mehrfach auf nur wenige Meter. Der
Skoda-Fahrer konnte die Frontscheinwerfer des Audi nicht mehr sehen.
Gleichzeitig versuchte der Audi-Fahrer durch Betätigen der Lichthupe, das
vorausfahrende Fahrzeug zum Wechsel des Fahrstreifens zu nötigen, der rechte war
aber durchgängig mit anderen, deutlich langsamer fahrenden Autos belegt. Beim
Verlassen der Autobahn an der Ausfahrt Mönchengladbach-Nord zeigte der
Audi-Fahrer schließlich den Insassen des anderen Fahrzeugs zudem den
ausgestreckten Mittelfinger.

All das sind nicht nur Verhaltensweisen, die sich grundsätzlich nicht gehören,
sondern es sind Straftaten, die geahndet werden müssen. Völlig ungeschickt ist
es obendrein, all dies zu machen, wenn es sich bei dem vorausfahrenden Fahrzeug
um einen zivilen Funkstreifenwagen der Polizei handelt.

Die Polizisten stoppten den Audi-Fahrer, der keine Angaben zur Sache machen
wollte, sondern lediglich fragte, ob eine Entschuldigung Sinn mache. Es tue ihm
auch wirklich leid, sagte er im Beisein eines kleinen Kindes, das als Beifahrer
in einem Kindersitz im Wagen saß.

Die Beamten nahmen das Bedauern zwar zur Kenntnis, doch änderte dies nichts an
den zu ahndenden Taten: Die Beamten haben den Fall zur Anzeige gebracht.

Polizei Mönchengladbach

By CUH