Social Media

Aachen

Die zuständige Ermittlungsrichterin bei dem Amtsgericht Aachen hat am 30.09.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen Haftbefehl gegen einen 50 Jahre alten Mann aus der Nähe Aachens erlassen und in Vollzug gesetzt.

 

Aufgrund der Angaben mehrerer Zeugen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, gemeinsam mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Mittäter den Wilfried Kalitz zwischen dem 23.11. und dem 08.12.1996 in dessen damaliger Werkstatt in der Fronhofstraße 6 in Würselen grausam und aus Habgier getötet zu haben. Die Ermittlungsbehörden gehen nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen im Sinne eines dringenden Tatverdachts davon aus, dass der Beschuldigte und sein Mittäter 1996 Kontakt zu dem Getöteten hatten und in dessen Werkstatt verkehrten. Der Getötete habe über einen Bargeldbetrag von 5.000,- DM verfügt, dessen Herausgabe der Beschuldigte und sein Mittäter von dem Getöteten gefordert hätten. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans hätten der Mittäter und der Beschuldigte dem Tatopfer u.a. mit einem Schlagwerkzeug schwere Verletzungen insbesondere im Kopfbereich zugefügt. Die Schläge seien durch den Mittäter des Beschuldigten ausgeführt worden. Dadurch seien dem Getöteten erhebliche Schmerzen zugefügt worden, die weit über das hinausgegangen seien, was für die Tötung des Wilfried Kalitz erforderlich gewesen sei. Nachdem der Wilfried Kalitz verstorben war, hätten der Beschuldigte und sein Mittäter den Leichnam in einen Teppich eingerollt und ihn in die circa 100 km entfernt liegende Hauser Sandkuhle in Rheurdt-Schaephuysen transportiert. Der Mittäter des Beschuldigten habe Ortskenntnisse gehabt. Der in der Sandkuhle abgelegte Leichnam wurde am 08.12.1996 aufgefunden und – wie bereits mitgeteilt – erst aufgrund von Hinweisen identifiziert, die nach einer Ausstrahlung in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY-ungelöst“ am 28.08.2019 bei der Polizei eingegangen waren. Der Mittäter des Beschuldigten verstarb nach der Tat bei einem Verkehrsunfall.

 

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Derzeit können weitere Details zum Tatgeschehen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden. Die Ermittlungen dauern an.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anordnung von Untersuchungshaft kein Urteil über die Schuld des Beschuldigten enthält. Jeder – also auch der Beschuldigte – hat solange als unschuldig zu gelten, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. Die derzeit vorliegenden Zeugenaussagen wurden durch weitere Ermittlungen überprüft und haben sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden als so belastbar erwiesen, dass sie einen dringenden Tatverdacht begründen.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Aachen

Kennt ihr schon unsere Facebook Gruppe mit News aus der Aachener Städteregion ?
Wenn nicht – dann schaut doch mal rein – hier klicken
 

By CUH