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Düren (ots)
Ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr sowie
Gefährdung dessen, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von
Alkohol und Betäubungsmitteln sowie Überholen trotz Überholverbots wurde am
Samstagabend gegen einen Dürener Autofahrer eingeleitet. Er hatte unter anderem
ein Zivilfahrzeug der Polizei bedrängt.
Gegen 23:30 Uhr befuhr eine Polizeibeamtin mit ihrem dienstlichen Zivilwagen die
B 264 aus Langerwehe kommend in Fahrtrichtung Düren, als ein hinter ihr
fahrender Pkw so dicht zu ihr aufschloss, dass die Polizistin nicht einmal mehr
dessen Scheinwerfer im Rückspiegel erkennen konnte. Das drängelnde Auffahren
wurde anschließend begleitet von Schlenkern, bis das Auto trotz bestehenden
Überholverbots überholte. Dabei wurden entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet,
wobei es ausschließlich dem umsichtigen Fahrverhalten der Fahrerinnen und Fahrer
zu verdanken ist, dass es nicht zum einem Zusammenstoß kam.

Im weiteren Verlauf der B 264 setzte sich die gefährdende Fahrweise des
Autofahrers fort, bis der Wagen schließlich auf der Valencienner Straße stoppte.
Dort wurden die Insassen von der Polizeibeamtin und einer weiteren
Streifenwagenbesatzung kontrolliert. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 23
Jahre alten Mann aus Düren, der laut durchgeführter Tests vor Fahrtantritt
Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert hatte. Eine gültige Fahrerlaubnis
hingegen konnte er nicht vorweisen, denn diese war ihm im vergangenen Jahr wegen
ähnlicher Delikte bereits entzogen worden.
Dem 23-Jährigen wurden auf der Polizeiwache Blutproben entnommen, die
Weiterfahrt für den Abend und auch zukünftig untersagt.
Polizei Düren

By CUH