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Als behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion besuchte MdB Wilfried Oellers die Werkstätten der Lebenshilfe Heinsberg. Gemeinsam mit Werkstatträten, den Vertretungen der Menschen mit Behinderung, sowie Geschäftsführern mehrerer Werkstätten aus Nordrhein-Westfalen verschaffte sich Wilfried Oellers einen Eindruck über die derzeitige Situation in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

„Es stellt uns vor großen Herausforderungen, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben in Zeiten der Coronakrise zu ermöglichen“, so Edgar Johnen, Geschäftsführer der Lebenshilfe Heinsberg. Nicht nur die Abstandsregelungen in den Gruppen und der damit verbundene Mehrbedarf an Raummöglichkeiten oder die Umsetzung der Hygieneregeln erschwere die Arbeitssituation in den Werkstätten, so Ute Wegener, Vorsitzende der Werkstatträte NRW und Sprecherin der rund 80.000 Mitarbeiter mit Behinderung der Werkstätten in Nordrhein-Westfalen: „Seit Ausbruch der Coronakrise sind in vielen Werkstätten zahlreiche Aufträge weggebrochen. Damit sind die Entgelte für die Mitarbeiter mit Behinderung akut in Gefahr.“ Wilfried Oellers verwies auf ein Notprogramm des Bundes aus der Ausgleichabgabe, das mit rund 70 Millionen Euro den Ausfall der Produktionseinnahmen der Werkstätten kompensieren soll und machte deutlich, dass er die Entgeltsituation der Menschen mit Behinderung verbessern will.

Anfang März traf er sich mit Vertretern der Werkstatträte in Berlin, um über die Teilhabechancen am Arbeitsleben zu diskutieren. Dort wurde auch die gesetzlich verankerte Steigerung des Grundbetrags erörtert. Demnach soll in den kommenden drei Jahren der Grundlohn der Mitarbeiter weiter von 80 auf 119 Euro pro Monat gesteigert werden. „Wir wollen verhindern, dass die Werkstätten durch diese gesetzliche Entscheidung unter Druck geraten, da die Löhne aus den Produktionsgewinnen erwirtschaftet werden müssen“, so Wilfried Oellers. Angesichts der Coronakrise muss für die deutschlandweit 310.000 Mitarbeiter mit Behinderung ein Weg gefunden werden, dass alle dauerhaft von den beabsichtigten Verbesserungen profitieren und dies nicht vom derzeit gefährdeten wirtschaftlichen Erfolg abhängt, denn die Aufträge sind auch in den Werkstätten tendenziell rückläufig.

Diese gut gemeinte Steigerung des Grundbetrages durch den Gesetzgeber komme allerdings nicht vollständig bei den Menschen mit Behinderung an. Grund hierfür sei die Anrechnung von Einnahmen wie dem Grundbetrag mit weiteren Sozialleistungen, die sie erhalten. Daher müsse die Anrechnungssystematik geändert werden, damit die Menschen von der Erhöhung auch tatsächlich profitieren, so Oellers.

Edgar Johnen lobte die Zusammenarbeit mit Wilfried Oellers: „Während der Schließungszeit wurde der Wert der Arbeitsplätze in den Werkstätten deutlicher denn je. Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten vielfältige Teilhabechancen am Arbeitsleben und müssen sich wirtschaftlicher Herausforderungen stellen. Es ist gut, dass es diesen wiederholten Dialog zwischen Politik und Praxis gibt. Davon profitieren beide.“

Quelle:
Lebenshilfe Heinsberg

By CUH