In mehreren Bundesländern wird der „neue“ Bußgeldkatalog nicht mehr angewandt. Im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien wurden in der aktuellen Fassung Raser deutlich höher bestraft. Nun teilten die Landesministerien von Niedersachsen, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Schleswig Holstein, Hessen, Rheinland Pfalz, NRW und Saarland mit das man wieder zum alten Bussgeldkatalog wechseln wird. Grund für die Entscheidung ist eine seit rund drei Monaten geltende Vorschrift wonach bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts oder 26 km/h ausserorts der Führerschein ein Monat entzogen wird. Vorher galten 31 km/h im Ort und 41 km/h ausserorts.
Nun hat das Ressort von Bundesverkehrsminister Scheuer den Ländern mitgeteilt, dass diese in der neuen Fassung der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote, wahrscheinlich nicht haltbar sind und für nichtig erklärt werden könnte. Grund dafür sei ein fehlender Verweis auf die hierfür notwendige Rechtsgrundlage. Diese hätte in der Eingangsformel als Verweis genannt werden müssen, was bislang offenbar nicht geschehen ist – dem Bundesverkehrsministerium sowie den Landesministerien war der Fehler bis jetzt nicht aufgefallen.
Für die Politik heißt es nun Nachsitzen und Nacharbeiten um eine Version der Bußgeldnovelle zu erstellen die frei von Formfehlern ist. Bis dahin wurden die genannten Länder angewiesen Verstöße nach dem alten Bußgeldkatalog zu ahnden. In NRW wurde am gestrigen Freitag betont das man den Bußgeldkatalog nicht zurück nimmt sondern die Behörden in dem Erlasses über die neue Linie des Verkehrsministeriums informiert da eine solche Angelegenheit die Sache des Bundes ist in der die Länder eigenständig nichts ändern dürfen. So wird nun über laufende Bußgeldverfahren nach der alten Verordnung entschieden – was mit bereits erteilten Strafen geschieht muss der Verkehrsminister nun mit dem Innenminister Seehofer klären.
In die Kritik der Autofahrer war der „neue“ Bußgeldkatalog schon längst gerückt. Die dort verankerten Strafen stünden in kaum einem Verhältnis hörte man von Seiten vieler Autofahrer – andere Stimmen fanden die Strafen für das Rasen könnten nicht hoch genug sein.
Nun dürfte es bis zur überarbeiteten Fassung des Bußgeldkatalog etwas entspannter werden.