Coronavirus im Kreis Heinsberg – Stand: 4. Juni
Heinsberg. Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 4. Juni (Stand 9 Uhr): Seit dem 25. Februar gibt es 1.889 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. 1.752 Personen gelten inzwischen als geheilt, 78 Menschen sind verstorben. Damit sind tagesaktuell 59 Menschen im Kreis Heinsberg infiziert. Für die Städte und Gemeinden ergibt sich folgendes Bild (bestätigte Fälle/Genesene/Verstorbene): Erkelenz 97/85/5; Gangelt 485/466/11; Geilenkirchen 223/215/4; Heinsberg 456/417/28; Hückelhoven 176/153/5; Selfkant 133/126/5; Übach-Palenberg 87/77/7; Waldfeucht 121/110/9; Wassenberg 66/61/3; Wegberg 45/42/1. Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Heinsberg liegt für den Zeitraum vom 27. Mai bis 2. Juni bei 6 pro 100.000 Einwohner.
Mit Datum vom 3. Juni wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zum Umgang mit den Elternbeiträgen für Kitas und Kindertagespflegen für die Monate Juni und Juli 2020 von Landrat Stephan Pusch sowie den Kreisausschussmitgliedern Erwin Dahlmanns und Andrea Reh unterzeichnet. Ausgangspunkt ist die Entscheidung der Landesregierung NRW im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Hälfte der Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli zu erlassen. Die Abwicklung obliegt den Kommunen.
Daher heißt es in dem Dringlichkeitsbeschluss wörtlich: „Der Kreis Heinsberg wird die zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung, für die Monate Juni und Juli 2020 die Hälfte der Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflegen zu erlassen, wie folgt umsetzen: Die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Kindertagespflegen für den Monat Juni 2020 wird ausgesetzt. Sofern Beiträge für den Monat Juni 2020 trotzdem gezahlt werden, werden diese erstattet. Die Elternbeiträge für den Monat Juli 2020 werden in voller Höhe erhoben.“
Die Dringlichkeitsentscheidung wird am 9. Juni dem Kreistag zur Genehmigung vorgelegt. Den Ausfall der Kita-Beiträge teilen sich Land und Kommunen je zur Hälfte. Der Entscheid umfasst nicht den Umgang mit den Beiträgen für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule und andere Angebote der Nachmittagsbetreuung im Schulbetrieb. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
Quelle: Kreis Heinsberg