Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil im Dieselskandal gefällt. Nach diesem Urteil haben Käufer manipulierter Volkswagen Fahrzeuge grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das Fahrzeug kann zurückgegeben werden, der Kaufpreis teilweise zurückverlangt werden. Bei einem Rückerstattung des Kaufpreises werden jedoch die gefahrenen Kilometer angerechnet.
Diese Urteil hat Einfluss auf noch anhängige Verfahren bei den zuständigen Gerichten. Immerhin sollen noch 60.000 Klagen vorliegen in denen es um Schadensersatzforderungen von Dieselfahrzeug Käufern geht.
Bericht: Heldens/ westreporter