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Coronavirus im Kreis Heinsberg – Stand: 11. Mai

 

Heinsberg.  Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 11. Mai (Stand 15  Uhr): Seit dem 25. Februar gibt es 1.788 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. 1.609 Personen gelten inzwischen als geheilt, 71 Menschen sind verstorben. Damit sind tagesaktuell 108 Menschen im Kreis Heinsberg infiziert. Für die Städte und Gemeinden ergibt sich folgendes Bild

(bestätigte Fälle/Genesene/Verstorbene):
Erkelenz 87/77/5
Gangelt 482/452/9
Geilenkirchen 218/195/4
Heinsberg 435/394/25
Hückelhoven 122/104/5
Selfkant 132/121/4
Übach-Palenberg 83/68/6
Waldfeucht 121/110/9
Wassenberg 63/57/3
Wegberg 45/31/1.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Heinsberg wird aktuell mit der Zahl 12 angegeben (12 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner).

 

Im Zusammenhang mit der Kontaktpersonenregelung und der angeordneten Quarantäne werden dem Kreis immer wieder Fragen gestellt. Dazu stellt das Gesundheitsamt des Kreises fest, dass sich das Vorgehen mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes deckt. Eine Quarantäne wird nach gewissenhafter Prüfung und Abwägung durch das Gesundheitsamt festgelegt. Eine Quarantäne-Anordnung wird in der Dauer weder verkürzt noch zurückgenommen. Ein negatives Testergebnis hebt die Quarantäneanordnung nicht auf. So müssen Kontaktpersonen, die beschwerdefrei sind und einen negativen Test haben, dennoch 14 Tage in Quarantäne verbleiben.

 

Symptomatische Personen ohne Test sollten wie bisher ebenfalls 14 Tage zuhause bleiben, zumal Ärzte nach wie vor telefonisch bei einer entsprechenden Symptomatik eine Arbeitsunfähigkeit feststellen können. Diese Sonderregel gilt zzt. noch bis zum 18. Mai. Ebenfalls sollen symptomatische Personen mit negativem Test 14 Tage zuhause verbleiben. Das Gesundheitsamt begründet das Vorgehen damit, dass Testergebnisse fehlerhaft sein können. Negativ getestete Personen können schon am Folgetag positiv sein, so dass es dringend angeraten ist, zumindest die Inkubationszeit von 14 Tagen abzuwarten.

 

Dazu Amtsärztin Heidrun Schößler: „Wenn man die Inkubationszeit abwartet und in Quarantäne verbleibt, läuft man nicht Gefahr, andere Menschen anzustecken.“ Nach wie vor – auch wenn das Wort „Lockerung“ zurzeit in aller Munde ist – empfiehlt das Gesundheitsamt, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, die Vorschriften zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu beachten und unnötige Kontakte zu vermeiden.

 

Nach wie vor wird das Gesundheitsamt zu Gesichtsvisieren befragt. Diese dienen als Augen- und Gesichtsschutz und verhindern nicht die Verbreitung von infektiösen Tröpfchen beim Sprechen, Atmen oder gar Husten. Amtsärztin Heidrun Schößler: „Die Visiere sind kein Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz.“

 

Quelle: Kreis Heinsberg

By CUH