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Für den Wegberger Mühlenmarkt besteht aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung am Freitag, 8. Mai 2020, das erste Mal für Marktbeschicker und für Marktbesucher eine Maskenpflicht wie in den Einzelhandelsgeschäften. Da sich die Marktstände in der Fußgängerzone befinden und Passanten nicht von Wochenmarktbesuchern unterschieden werden können, muss jeder, der sich während der Marktzeit (aktuell 15 bis 18:30 Uhr) in der Fußgängerzone im Aufstellbereich der Marktstände aufhält, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Während der Marktzeit ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone verboten.

Die Erfahrungen der ersten Marktveranstaltungen haben leider gezeigt, dass ein Großteil der Radfahrer in der durch die Marktstände ohnehin verengten Bewegungszone keine Rücksicht auf die zurzeit bestehenden besonderen Einschränkungen (wie den für alle untereinander und zu den Marktständen hin geltenden Mindestabstand) genommen hat.

 

Quelle: Stadt Wegberg

By CUH