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Bußgeldkatalog 2020: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg

Einige Änderungen enthält der neue Bußgeldkatalog was beispielsweise die Höhe der Strafen angeht. Auch die Geschwindigkeit spielt beim Bußgeldkatalog – der ab dem 28. April 2020 in Kraft tritt – eine große Rolle.

Darüber hinaus ist auch an die Sicherheit von Radfahrern gedacht. Bislang genügte ein „ausreichender“ Sicherheitsabstand zum Radfahrer – nun müssen es innerorts 1,5 Meter – außerorts 2 Meter sein.

Hier einige Änderungen im Bußgeldkatalog.

  • Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot.
  •  Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
  • Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro.
  • Bei Behinderung von Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeugen, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und gibt es einen Punkt.
  • Das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen kostet 55 Euro. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.
  • Das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt kostet 75 Euro plus Punkt im Fahreignungsregister.
  •  Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas, zum Beispiel beim Motor aufheulen lassen, sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.

Bericht: Uwe Heldens
Quelle DPA

 

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