Seelbach
Sonnenstudios dürfen aus Sicht der Branche
innerhalb der Corona-Verordnung der Bundesländer nicht in die Kategorie
„Fitnessstudios, Schwimm- und Freizeitbäder, Saunabetriebe oder
Massagepraxen etc.“ eingestuft werden.
Der Bundesfachverband Besonnung e. V. macht deutlich, dass eine
entsprechende Einordnung im Hinblick auf das Corona-Infektionsrisiko in
keiner Weise gerechtfertigt wäre. Die tatsächliche Praxis in einem
Sonnenstudio stelle bereits per se sicher, dass das Infektionsrisiko praktisch
gegen null tendiere.
Betont wird, dass durch zusätzliche Kontakt-Vermeidungs-Maßnahmen in
Verbindung mit den bereits bestehenden hohen Hygienestandards im
Sonnenstudio der Betrieb unbedenklich möglich ist.
Wissenschaftlich unbestritten wäre zudem, dass Sonnenlicht zur Stärkung
des Immunsystems beitrage.
Eine fortgesetzte Schließung – so der Verband – wäre rational in keiner
Weise für die Betriebe und die Verbraucher zu begründen. Weitere,
unbegründete Stilllegungen gefährdeten die Existenz der Branche mit über
30.000 Beschäftigten in Deutschland.
Quelle:
Bundesfachverband Besonnung e.V.