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Kreis Heinsberg / NRW

Nach den gestern beschlossenen „Lockerungen“ in der Corona Krise zeichnet sich in Sachen „Schule“ ab das ab dem 23. April 2020 die ersten Schüler zur Vorbereitung auf Abschlüsse in weiterführende Schulen gehen können.

Zumindest nach den Ausführungen der NRW Schulministerin Yvonne Gebauer im Schulausschuss des Landtages am heutigen Donnerstag. Ab dem kommenden Montag sollen die Schulen dann zunächst für die Schulleitung, Lehrkräfte und Personal geöffnet werden damit nötige Vorbereitungen getroffen werden können. Beispielsweise Raumnutzung, Abstand und Hygienekonzepte. Drei Tage Vorlauf um in den Schulen den erforderlichen Infektionsschutz sicherzustellen. Danach soll es eine Aufteilung der Lerngruppen geben.

Diese Lockerungsregelung soll für die Abschlussklassen der Jahrgänge 10, 12 und 13 sowie die entsprechenden Klassen an den Berufskollegs gelten – auch körperlich behinderte Förderschüler könnten ihr zu Folge die Abschlüsse machen. Ab dem 04. Mai 2020 soll dann der Unterricht für die vierten Klassen an Grundschulen wieder möglich sein.

 

Änderungen gibt es auch bei den Zentralen Abschlussprüfungen der 10. Klassen. Anders als sonst soll es keine zentrale Aufgabenstellung geben. Stattdessen erarbeiten Lehrer Aufgaben die auf dem tatsächlich erteilten Unterricht basieren. Abiturienten sollen entsprechende Angebote der Schulen gestellt werden. Abiturienten die noch keine Vor-Abiklausur geschrieben haben können diese im Rahmen der bisherigen Zeitpläne nachholen – am bisherigen Terminplan wonach Abschluss- und Abiturprüfugungen am 12. Mai beginnen soll nichts geändert werden.

Rücksicht soll auch auf Lehrer genommen werden die zu einer Risikogruppe gehören. Diese Lehrkräfte werden vom Unterricht ausgenommen werden. Der Unterricht im klassischen Sinne wird auf absehbare zeit nicht erfolgen.

 

 

By CUH