Sporadische Grenzkontrollen bei Rothenbach am Sonntag (05.03.2020)
Coronavirus im Kreis Heinsberg: Stand 6. April
Kreis Heinsberg
Deutschland und die Niederlande arbeiten bezüglich der Eindämmung des Coronavirus zusammen. Daher bittet das Kreisordnungsamt in Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden darum, unnötige Besuche des Nachbarlandes zu unterlassen. Zwar sind die Grenzen geöffnet, jedoch hofft man durch weniger Grenzverkehr die Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus zu reduzieren.
Für uns im Kreis Heinsberg ist normalerweise ein Besuch in den Niederlanden durch die direkte Nachbarschaft selbstverständlich. Wandern, Radfahren oder Einkaufen führen die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg in die angrenzenden Kommunen in den Niederlanden und auch umgekehrt besuchen viele Niederländer den Kreis Heinsberg. Bis sich die Situation bezüglich des Coronavirus deutlich verbessert hat, bitten wir um Verständnis für den empfohlenen eingeschränkten Grenzverkehr.
In den Niederlanden gelten aktuell die gleichen Maßnahmen wie in Deutschland.
In den Niederlanden gilt bis zum 28. April:
– Alle Restaurants, Bars, Terrassen sind geschlossen;
– alle Sportvereine, Fitnesscenter, Saunen, Casinos und Vergnügungshallen sind geschlossen;
– öffentliche Orte wie Museen, Konzerthallen, Theater und Sportclubs sind geschlossen;
– alle Veranstaltungen, für die eine Genehmigung ausgesprochen wurde (diese Maßnahme gilt sogar bis zum 1. Juni) sind annulliert worden.
Darüber hinaus sind Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Menschen eineinhalb Meter voneinander entfernt sind. Viele Geschäfte haben daher beschlossen, zu schließen, und viele Märkte wurden gestrichen. Für den öffentlichen Verkehr gelten angepasste Fahrpläne.
Gruppen von mehr als zwei Personen sind nur erlaubt, wenn sie 1,5 Meter Abstand halten. Bei Nichtbeachtung kann es zu polizeilichen oder kommunalen Durchsetzungsmaßnahmen kommen: Die Geldstrafe für Erwachsene beträgt 390 €, die für Minderjährige 95 €.
Quelle:
Kreis Heinsberg