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Kreis Heinsberg

Aktuell gibt es im Kreis Heinsberg 890 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus abzüglich 71 wieder genesene Personen. Insgesamt gibt es in diesem Zusam-menhang neun Todesfälle zu beklagen.

Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, dass abweichend von der bisherigen Erlasslage Restaurants grundsätzlich zu schließen sind. Nur Lieferdienste und Drive-In-Schalter dürfen weiter betrieben werden. Mit den kommunalen Ordnungsämtern wurde am heutigen Nachmittag darüber hinaus vereinbart, dass alle Dienstleistungen, die nicht aus Gründen der Versorgung oder aus medizinischen Gründen unerlässlich sind, untersagt werden. Die Kommunen werden diese Regelungen zeitnah umsetzen.

Auch bei den Alten- und Pflegeeinrichtungen bleiben die getroffenen Regelungen im Kreis Heinsberg zum grundsätzlichen Besuchsverbot bestehen, was die Betreiber der Einrichtungen ausdrücklich begrüßen.

Gerade in den letzten Tagen zeigt sich die positive Wirkung der frühzeitig und konsequent im Kreis Heinsberg ergriffenen Maßnahmen, die deshalb weiter aufrechterhalten werden müssen, um einen weiteren Anstieg der Infektionen möglichst zu verhindern. „Es gibt noch keinen Grund zur Entwarnung, aber die begründete Hoffnung auf sinkende Infektionsraten, weil sich die Menschen im Kreis Heinsberg an die Empfehlungen der Behörden halten“, sagt Landrat Pusch.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg bittet eindringlich darum, dass Bürger von der telefonischen Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis- und insbesondere Zulassungs-angelegenheiten ausschließlich dann Gebrauch machen, wenn es sich um dringende Angelegenheiten handelt. Zurzeit muss vermehrt festgestellt werden, dass Kunden Termine vereinbaren, um saisonal bedingte Zulassungsanagelegenheiten, wie z. B. Zulassung von Motorrädern und Wohnmobilen, zu erledigen. Hierbei handelt es sich nicht um dringliche Angelegenheiten. Durch dieses Verhalten werden Termine für Personen blockiert, die z.B. ein Fahrzeug zulassen müssen, um damit zur Arbeitsstelle zu fahren.

Die Ausweitung des Terminangebotes ist derzeit aufgrund des Krankenstandes bzw. der Abordnung von Mitarbeitern zur Unterstützung des Krisenstabes und des Gesundheitsamtes nicht möglich.

 

Für Privatleute besteht die Möglichkeit, online über das sogenannte StVA-Portal der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg (https://stva.kreis-heinsberg.de/) eingeschränkt Fahrzeuge zuzulassen, umzumelden bzw. außer Betrieb zu setzen. Neuzulassungen sind nur bedingt online möglich. Dies ist davon abhängig, ob der Fahrzeughersteller alle zulassungsrelevanten Daten in eine dafür eingerichtete zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt eingestellt hat.

Zur Nutzung des StVA-Portals müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Registrierung im StVA-Portal des Kreises Heinsberg

Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)

Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“

Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode

bei zugelassenen Fahrzeugen außerdem:

das Fahrzeug muss nach dem 01. Januar 2015 zugelassen worden sein

Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes

Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode

 

Quelle: Kreis Heinsberg

By CUH