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Wegberg

Nachdem der ursprüngliche Erlass noch nicht vorsah, dass der Einzelhandel zu

großen Teilen schließen muss, liegt mittlerweile ein fortschreibender Erlass vor, aus

dem sich eine neue Bewertung ergibt.

DieSituation stellt die Menschen in Wegberg vor eine große Herausforderung. Die

Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung sehen eine Reihe drastischer

Maßnahmen vor.

 

 

Neben einer Allgemeinverfügung, die morgen im Wesentlichen den Zugang zu

öffentlichen Einrichtungen regeln wird, hat die Stadtverwaltung eine Reihe von

Bescheiden erlassen, die die Schließung und Einschränkungen umfasst. Dadurch wird

das öffentliche Leben fast vollständig zum Erliegen kommen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln ist gesichert. Gaststätten und

Restaurants werden nur noch bis 15.00 Uhr öffnen können. Freizeiteinrichtungen,

Vereinsaktivitäten sowie weitere nicht zwingend notwendige Einrichtungen müssen

leider schließen. Dies gilt auch für Spielplätze und alle anderen öffentlichen

Einrichtungen.

„Die Lage ist ernst. Unsere Versorgung ist gesichert und deshalb bitte ich Sie, halten

Sie sich an die Anweisungen und bleiben Sie bitte zu Hause, um die Ausbreitung zu

verlangsamen. Wir dürfen nicht riskieren, dass unsere Krankenhäuser nicht mehr in

der Lage sind, uns zu versorgen, weil zu viele Menschen gleichzeitig mit dem Virus

infiziert sind“, sagt Bürgermeister Michael Stock.

Der Erlass regelt u.a. dieSchließungvon

• Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser,

Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen ab sofort

• Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von

Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche

Einrichtungen ab dem 18.03.2020

• Alle Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und ähnliche

Einrichtungen ab sofort

• Spiel- und Bolzplätze ab dem 18.03.2020

• Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen

und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab sofort

• Reisebusreisen ab dem 18.03.2020

• Jeglicher Sportbetrieb auf in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie

alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und

Freizeiteinrichtungen ab sofort

• Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ab sofort

• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen ab sofort.

• Allen Geschäften mit Ausnahme der Geschäfte für Lebensmittel,

Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken,

Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen,

Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbauund

Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

• Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.

Zubeschränken ist der Zugang unter strengen Auflagensowohl im Innen- als

auch im Außenbereichbei

• Mensen, Restaurants und Speisegaststätten (Öffnung frühestens ab 6 Uhr und

Schließung spätestensum 15 Uhr sowie die Erfassung der Kontaktdaten, die

Reduzierung der Besucherzahlen auf die Hälfte der verfügbaren Plätze, jedoch

maximal bis 25 Personen; den Mindestabstand von 2 Metern zwischen Tischen

sowie den Aushang derHygienevorschriften); Mit Ausnahme der

Öffnungszeiten gilt dies auch für Hotels bei der Bewirtung von

Übernachtungsgästen.

• Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes, die noch

geöffnet sein dürfen, haben die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur

Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.

• Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und

Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf

weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet;

dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Verboten sind

• Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken

• Veranstaltungen, mit Ausnahme von Veranstaltungen u.a. zur Daseinsvorsorge

oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).

Quelle: Stadt Wegberg

By CUH