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Coronavirus im Kreis Heinsberg
Stand : 6. März

 

Kreis Heinsberg

Aktuell gibt es im Kreis Heinsberg (Stand 13 Uhr) 220 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus.

Wie bereits berichtet, wird die „Mobile Medizinische Versorgungseinheit“ in Gangelt-Birgden gut angenommen. Die allgemeinmedizinische offene Sprechstunde findet auch Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr statt.

Mittlerweile wurde im Kreis Heinsberg eine große Zahl von Corona-Abstrichen durchgeführt. Damit unser Gesundheitsamt sich mit den getesteten Personen in Verbindung setzen kann, werden alle getesteten Personen gebeten, sich in das allgemeine Kontaktformular auf der Homepage des Kreises einzutragen. Wichtig ist hier die Angabe einer Telefonnummer, sowie die Mitteilung des Hausarztes.

 

Verdienstausfall und Entschädigung

Für Arbeitnehmer,  Arbeitgeber und Selbstständige besteht nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes im Falle eines Verdienstausfalls die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Ein solcher Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ausspruch eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäneanordnung  beim Landschaftsverband Rheinland zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare können Betroffene über die Homepage des Landschaftsverbands Rheinland abrufen (https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp)

In vielen Fällen benötigen Betroffene hierbei zum Nachweis der ihnen gegenüber angeordneten Maßnahmen eine schriftliche Bestätigung der bisher nur mündlich ausgesprochenen Quarantäneanordnungen oder Tätigkeitsverbote. Auf der Homepage des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) gibt es zwei Formulare, in die sich Personen eintragen können, die schriftliche Bestätigungen entweder für eine Quarantäneanordnung oder für ein Tätigkeitsverbot benötigen. Die erforderlichen ausführlichen Bestätigungen werden den Betroffenen dann zugeschickt.

Quarantäne
https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e60f118e4b09f4016213e42

Tätigkeitsverbot
https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e60f39ae4b09f4016213e44 

Quelle: Kreis Heinsberg

By CUH