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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für Heimat-Preise, die durch die Gemein- den, Städte oder Kreise verliehen werden, die dann hiermit Engagement und nachahmens- werte Praxisbeispiele im Bereich Heimat würdigen.

Nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt Wegberg am 26.02.2019 hat die Stadt Wegberg auch für das Jahr 2020 eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5.000 Euro für die Durchführung des Wettbewerbs erhalten.

Der Heimat-Preis der Stadt wird in drei Preiskategorien verliehen:

  1. Preis 2.500 Euro
  2. Preis 1.500 Euro
  3. Preis 1.000 Euro.

Der Heimat-Preis der Stadt Wegberg soll dazu beitragen und dazu ermutigen, sich in den Kontext von Strukturen im Zusammenhang mit Heimat, die unmittelbar erfahrbar und gestalt- bar sind, einzubringen, diese begreifbar zu machen und weiter zu entwickeln.

Die Kriterien hierzu sind auf der Internetseite der Stadt Wegberg www.wegberg.de unter der Rubrik „Leben in Wegberg“, dort unter „Heimatförderung“ abrufbar.

Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Heimat-Preis-Jury, die sich aus je einem durch die im Rat vertretenen Fraktionen zu bestimmenden Mitglied sowie den Mitgliedern des Ver- waltungsvorstandes zusammensetzt.

Einreichung von Vorschlägen bis zum 31.08.2020

Vorschläge können bis zum 31.08.2020 von jedem Einwohner bzw. jede Einwohnerin aus Wegberg eingereicht werden. Das gilt auch für juristische Personen, die ihren Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte in Wegberg haben (z.B. Firmen).
Der Vorschlag soll eine Begründung für die Nennung des Preisträgers / der Preisträgerin ent- halten. Die relevanten Projekte und Aktionen müssen bis zum 31.08.2020 abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant worden sein bzw. Publikationen, Kunstwerke oder ähnliche Erzeug- nisse müssen bis zu diesem Stichtag in physischer oder elektronischer Form vorliegen.

Preisträger/-innen können natürliche oder juristische Personen sowie bürgerschaftlich bzw. ehrenamtlich organisierte Gruppen sein, die ihren für die Preisverleihung relevanten Gestal- tungs- und Wirkungsmittelpunkt in Wegberg haben. In besonders begründeten Fällen kann die Verleihung auch an Personen oder Gruppen erfolgen, die in sonstiger Weise im Sinne von Heimat einen Beitrag für Wegberg geleistet haben.

Die Vorschläge sind schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen

Stadt Wegberg
Stabsstelle für Quartiersentwicklung Rathausplatz 25
41844 Wegberg

Für Fragen steht Herr Esser von der Stabsstelle Quartiersentwicklung zur Verfügung, Telefon 02434-2400824, Email: lothar.esser@stadt.wegberg.de

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