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Heinsberg / Aachen

Bereits im Frühjahr 2013 hatte die Polizei im Kreis Heinsberg mit etlichen Drohungen zu tun. Amoklauf, Massaker, Bomben – glücklicherweise alles nur leere Drohungen die auf einen heute 24jährigen zurückgehen. 38.919 Euro an Kosten hat der Kreis Heinsberg ihm nun in Rechnung gestellt – und das Aachener Verwaltungsgericht entschied am Montag: Dieser Gebührenbescheid ist rechtmäßig.

Doch die Rechnung mag der junge Mann, der heute studiert und bereits zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, nicht zahlen. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in sieben Fällen wurde vor dem Amtsgericht im Jahr 2014 verhandelt. Das Aachener Landgericht reduzierte diese Strafe auf zwei Jahre und setzte sie zur Bewährung aus. Neben dieser Jugendstrafe stand auch eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie im Raum. Der damals Jugendliche soll zusammen mit einem Freund zwei Igel zu Tode gequält haben in dem Sie den Tieren Schläge mit Baseballschlägern versetzten, die Beine abschnitten und die Igel über längere Zeit unter Wasser hielten. Über seinen Rechtsanwalt ließ der Angeklagte mitteilen das er bei seiner Verhandlung ein falsches Geständnis abgelegt hatte um eine mildere Strafe zu erhalten. Aufgrund der damaligen Untersuchungshaft fühlte er sich stark unter Druck gesetzt.

Der Zuständige Richter machte schon im Verlauf der mündlichen Verhandlung deutlich das er gegen der Klage gegen den nun erlassenen Bescheid kaum eine Chance sieht, da die Urteile von Amts – und Landgerichten sich nicht nur auf ein Geständnis des jungen Mannes stützten. Während der damaligen Ermittlungen hatte man auch einen Laptop und die Festplatte des jungen Mannes sichergestellt und eine Überwachung des Internetanschlusses durchgeführt. Die Untersuchungen führten damals ins Darknet. Zwar kann man hier den verschlüsselten Email Verkehr nicht zurückverfolgen, allerdings konnte man die Zeiten ermitteln wann der Zugang zum Darknet erfolgte und die Drohmails verschickt wurden. So war nun auch das Verwaltungsgericht überzeugt das der 24jährige die Drohungen versandte und somit auch die Forderung für die Kosten der Polizeieinsätze berechtigt sind.
Gegen diese Urteil kann noch eine Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt werden.

CUH/AN

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