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Kreis Düren (ots)
Am Samstag musste die Polizei nach einem Fall von
„Häuslicher Gewalt“ die Möglichkeiten des Polizeigesetzes voll ausschöpfen. Ein
uneinsichtiger Gefährder wird bis weit nach dem Jahreswechsel in einem
Polizeigewahrsam untergebracht und Zeit zum Nachdenken haben.
Der Beschuldigte, ein der Polizei bereits bekannter 32-Jähriger aus dem Dürener
Nordkreis, hatte am zweiten Weihnachtstag zum wiederholten Mal die Hand gegen
seine Lebensgefährtin nicht nur erhoben. Während die eingesetzten Beamten die
sichtlich verletzte Frau betreuten und die zur Durchführung des Strafverfahrens
erforderlichen Angaben aufnahmen, meldete sich der kurz zuvor geflüchtete
Tatverdächtige per Telefon. Ihm wurde unter anderem das so genannte
Rückkehrverbot eröffnet und mitgeteilt, dass er sich für zehn Tage nicht mehr
der gemeinsamen Wohnung zu nähern habe. Mit drastisch-aggressiven Worten
kündigte dieser jedoch an, dass ihm das ziemlich egal sei. Insofern kam es, wie
es kommen musste.

Die Polizei kam nicht umhin, die Wohnung der Geschädigten mehrfach zu
überprüfen. Dabei wurde der 32-Jährige am Tag nach Weihnachten tatsächlich
innerhalb der Wohnung angetroffen und heraus geholt. Da er weiterhin vollmundig
ankündigte sich auch zukünftig nicht an die Anordnungen halten zu wollen,
realisierte die zuständige Polizeiwache die im Polizeigesetz aufgenommene
Möglichkeit, den Schutz des Opfers durch eine längerfristige Unterbringung des
uneinsichtigen Gefährders zu sichern. Bis zu zehn Tage kann die Polizei jetzt
eine Freiheitsentziehung zur Gefahrenabwehr veranlassen.
Versehen mit einer zuvor eingeholten richterlichen Bestätigung wurde der
Beschuldigte am Samstag einem der dafür im Land eingerichteten Zentralgewahrsam
zugeführt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn dauern derzeit weiter an.
Quelle:
Polizei Düren

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