Wassenberg
Auf der Facebook Seite der CDU Wassenberg – hier klicken – wurde am Samstag den 21.12.2019 die folgende Stellungnahme zu den Windkraftanlagen im Birgeler Wald veröffentlich:
Nachdem aktuell beim Kreis Heinsberg der Antrag zur Errichtung von vier Windkraftanlagen in der Konzentrationsfläche Birgeler Wald eingereicht wurde, möchten wir noch einmal die Gelegenheit nutzen, die Fakten zur Versachlichung der hierzu geführten Diskussionen darzustellen:
Grundsätzlich handelt es sich bei Windkraftanlagen um sog. privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch, d. h. – vereinfacht ausgedrückt – solche Anlagen sind grundsätzlich im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Bebauung, genehmigungsfähig.
Dabei sind die Städte jeweils für sich nach dem Gesetz verpflichtet, derartigen Anlagen „Raum zu verschaffen“, wobei bedauerlicher Weise nicht auf möglicher Weise besser geeignete Gebiete außerhalb der Stadtgrenzen verwiesen werden kann, etwa auf Gebiete mit wenig Waldfläche.
Aus diesem Grund wurde von der Stadt 2012 eine sog. Weißflächenanalyse beauftragt, um zu ermitteln, welche Flächen nach den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben überhaupt als Fläche für eine Windkraftanlage in Betracht kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den sog. Windenergie-Erlass NRW vom 11.07.2011 des damaligen Umweltministers Remmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) die Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern ermöglicht wurde.
Nach dem Ergebnis der Weißflächenanalyse vom 21.05.2012 kommen insgesamt rund 15 Standorte für Einzelanlagen quer über das Stadtgebiet verteilt für die Errichtung von Windkraftanlagen in Betracht.
Ziel der Verwaltung und des Rates der Stadt Wassenberg war und ist es jedoch, eine sog. „Verspargelung“ im Stadtgebiet zu vermeiden, was nur dadurch möglich ist, indem eine sog. Konzentrationsfläche mit Ausschlusswirkung eingerichtet wird. Hierzu muss eine ausreichend große Fläche im Stadtgebiet gefunden werden, in der gleich mehrere Windkraftanlagen errichtet werden können, mit der Folge, dass weitere Standorte im Stadtgebiet ausscheiden. Der Standort im Birgeler Wald stellt dabei die einzige mögliche Konzentrationsfläche mit Ausschlusswirkung dar.
Sofern in der öffentlichen Diskussion immer wieder die Befürchtung geäußert wird, hochwertiger Mischwald falle den Windkraftanlagen zum Opfer, trifft dies nicht zu. Vielmehr befinden sich die potentiellen Standorte in Bereichen von Weihnachtsbaumplantagen und Ackerflächen. Die Stadt Wassenberg wird zum Ausgleich von Abholzungen sogar Aufforstungen mit hochwertigem Mischwald vornehmen.
Die gegen die Ausweisung der Konzentrationsfläche mit Ausschlusswirkung eingereichte Normenkontrollklage wurde von den Klägern mangels Erfolgsaussichten zwischenzeitlich zurückgenommen. Sollten die weiteren noch anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren Erfolg haben, wird dies nicht die Errichtung von Windkraftanlagen im Birgeler Wald verhindern, sondern vielmehr dazu führen, dass anstatt ausschließlich im Birgeler Wald Windkraftanlagen sowohl im Birgeler Wald als auch an den anderen potentiell geeigneten Flächen im Stadtgebiet Windkraftanlagen errichtet werden dürften.
Für die CDU stellt die Ausweisung der Konzentrationsfläche im Birgeler Wald keine Ideallösung dar, allerdings ist es unserer Auffassung nach die einzige Möglichkeit, unter Abwägung auch der Interessen der Bürgerinnen und Bürger die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald und darüber hinaus im gesamten Stadtgebiet bis auf einige hundert Meter an Wohnbebauung zu vermeiden.
Die Verhinderung der Errichtung von Windkraftanlagen in Gänze im Stadtgebiet ist rechtlich hingegen nicht möglich.
Quelle: CDU Wassenberg