Bei der Stadt Hückelhoven wird in der Zeit von
Montag, den 06.01.2020 bis einschließlich Freitag, den 17.01.2020
im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15
jeweils
montags bis freitags von 08.00 – 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 – 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 – 17.30 Uhr
folgender Bauleitplan mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:
Bebauungsplan 1-065-1, Hückelhoven, GE-GI-SO Rheinstraße/ Neckarstraße
Für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich existiert seit dem 23.03.1990 der rechtsverbindliche Bebauungsplan 1-065-1, Hückelhoven, GE-GI-SO Rheinstraße/ Neckarstraße.
Dieser setzt für den entsprechenden Teilbereich eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Bau- und Hobbymärkte sowie Gartencenter fest.
Nach Aufgabe des zuletzt bestehenden Hagebaumarktes möchte ein Unternehmen seinen Betrieb an diesem Standort ausweiten und die bestehenden Gebäude zu einer Produktionshalle umnutzen.
Hierzu muss der Bebauungsplan von einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau- und Hobbymärkte sowie Gartencenter in eine gewerbliche Baufläche geändert werden. Der neue Bebauungsplan trägt die Bezeichnung 1-065-1.1, Hückelhoven, GE-GI-SO Rheinstraße/ Neckarstraße.
Außerdem werden in der Zeit von
Donnerstag, den 02.01.2020 bis einschließlich Montag, den 03.02.2020
im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15
jeweils
montags bis freitags von 08.00 – 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 – 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 – 17.30 Uhr
folgende Bauleitpläne mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:
Bebauungsplan 3-202-0, Brachelen, Schwarzer Weg/ Fliederstraße;
Um die bestehende Nachfrage im Ortsteil – trotz Planung des städtischen Neubaugebietes am Schwarzen Weg (Bebauungsplan 3-176-0, Brachelen Schwarzer Weg) – weiterhin bedienen zu können, beabsichtigt ein Investor, die Grundstücke Gemarkung Brachelen, Flur 21, Flurstücke 653 und 884 über eine Privatstraße zu erschließen, um so vier neue Grundstücke zu realisieren.
Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes, ist der Bebauungsplan „3-202-0, Brachelen, Schwarzer Weg/Fliederstraße“ aufzustellen.
Wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann gem. § 13a BauGB ein
Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Diese Voraussetzungen sind für das Bauleitplanverfahren „3-202-0, Brachelen, Schwarzer Weg/Fliederstraße“ erfüllt.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes, welche in einem Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden kann, ist hier nicht erforderlich, da der Flächennutzungsplan bereits Wohnbaufläche darstellt.
Bebauungsplan 6-101-1/H, Ratheim, Erweiterung Gewerbegebiet Industriepark Rurtal;
Auf Grund eines konkreten Ansiedlungsvorhabens ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „6-101-0/H, Ratheim, Erweiterung Gewerbegebiet Industriepark Rurtal“ in einem Teilbereich zu ändern. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche muss eingekürzt werden, um eine größere überbaubare Fläche zu erzielen, sodass das Vorhaben realisiert werden kann. Der neue Bebauungsplan trägt die Bezeichnung 6-101-1/H, Ratheim, Erweiterung Gewerbegebiet Industriepark Rurtal.
Bebauungsplan 5-203-0, Hilfarth, Breite Straße;
Um die bestehende Nachfrage nach neuem zentralen Wohnraum im Ortsteil Hilfarth bedienen zu können, beabsichtigt ein Investor, ein rückwärtiges Grundstücksareal an der Breite Straße über eine Privatstraße zu erschließen, um so Mehrfamilienwohnhäuser und Reihenhäuser zu realisieren.
Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes, ist der Bebauungsplan „5-203-0, Hilfarth, Breite Straße“ aufzustellen.
Wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann gem. § 13a BauGB ein
Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Diese Voraussetzungen sind für das Bauleitplanverfahren „5-203-0, Hilfarth, Breite Straße “ erfüllt.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes, welche in einem Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden kann, ist hier nicht erforderlich, da der Flächennutzungsplan bereits gemischte Baufläche darstellt.
Quelle: Stadt Hückelhoven