Mönchengladbach (ots)
Die Tatsache, dass sie wegen eines Tatverdachts auf
Ladendiebstahl von der Polizei kontrolliert werden mussten, wurde zwei Männern
in einem Einkaufszentrum an der Hindenburgstraße in doppelter Hinsicht zum
Verhängnis. Denn gegen sie wurden nicht nur Anzeigen wegen dieses Delikts
erstattet, sondern es stellte sich heraus: Sie hatten auch noch Haftbefehle
„offen“. Beide landeten in der Justizvollzugsanstalt.
Am Dienstag gegen 17.50 Uhr ging es um einen 42-Jährigen ohne festen Wohnsitz in
Deutschland. Bei seiner Überprüfung wurde festgestellt, dass zwei Haftbefehle
gegen ihn vorlagen, darunter ein Untersuchungshaftbefehl wegen Trunkenheit am
Steuer. Von einem Haftrichter wurde der Haftbefehl in Vollzug gesetzt.
Bei dem zweiten Fall am Mittwoch gegen 13.15 Uhr hatte ein Mann keinerlei
Ausweispapiere mit sich geführt. Bei der Identitätsfeststellung auf der Wache
kam schließlich heraus, dass gleich drei Haftbefehle wegen Diebstahlsdelikten
gegen den 54-Jährigen ohne festen Wohnsitz existieren. Da Strafvollstreckung
angeordnet war, wurde auch er in die JVA gebracht.
Polizei Mönchengladbach