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Wegberg

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit und feierte am 20.November ihr 30-jähriges Jubiläum. Diesen Tag nahm die Streetworkerin Birthe Wernery mit den jungen Wegbergerinnen und Wegbergern zum Anlass, um das Graffiti an der Venloerstraße auch der Stadtverwaltung zu präsentieren. Sie erhielten von der Stadtverwaltung Anerkennung und Lob für die kreative Umsetzung. Auch die Eigentümer, die die Sprayfläche zur Verfügung stellten, sind zufrieden und bedankten sich bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

5 Kommunen aus NRW haben Fördergelder über die Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/mobile Jugendarbeit NRW e.V. erhalten, darunter auch Wegberg.

Die Streetworkerin Birthe Wernery hat dieses Projekt für die jungen Menschen aus Wegberg ermöglicht und die ersten Schritte von der Idee bis zur Umsetzung begleitet. Die künstlerische und fachgerechte Unterstützung wurde durch einen Graffitikünstler gewährleistet.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wählten 5 von den insgesamt 54 Artikeln der Kinderrechte aus und sprayten diese im Comicstyle. Artikel 2: Diskriminierungsverbot (oben links), Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung (oben rechts), Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben (unten links), Artikel 13: Meinungsfreiheit (unten rechts), Artikel 6: Recht auf Leben (mittig rechts). Die Weltkugel im Giebel und die Flaggen stellen den Zusammenhalt und die Herkunftsländer der Teilnehmer und Teilnehmerinnen dar.

 

Die Aussichten für ein weiteres großes Graffitiprojekt Anfang 2020 stehen gut. Die Streetworkerin beschäftigt sich bereits mit der Planung und den ersten Vorbereitungen.

Das Foto zeigt die Teilnehmer sowie die Vertreter von der Stadtverwaltung vor der gestalteten Wand.

 

Quelle: Stadt Wegberg

By CUH

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