Das Bundeskabinett beschloss am heutigen Mittwoch den gen Gesetzentwurf der das Strafgesetzbuch ändern soll.
Nach Paragraf 201a Absatz 1 Nr. 3 wird dann künftig derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (oder Geldstrafe) belegt der in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt Fotografien herstellt oder überträgt.
Aber auch heimliche Fotos ins Dekollete´ oder unter Röcke sollen demnach härter bestraft werden – wie auch Fotos von Unfalltoten.
Künftig werden diese Delikte zur Straftat und entsprechend geahndet…
Bislang machte man sich Strafbar wenn man die Arbeit von Rettungskräften behinderte. Auch das Fotografieren von Verletzten in entwürdigenden Situationen galt als Straftat. Die neue Gesetzgebung schliesst dann auch Gaffer an Unfallorten ein.