Social Media
Rhein-Erft-Kreis (ots) /überall
In einem Fall ermittelt die Polizei gegen einen
16-Jährigen, der ein intimes Video einer 14-Jährigen unerlaubt verbreitete.
Eine 14-Jährige Schülerin lernte im Juli vergangenen Jahres über die
Social-Media-Plattform „Instagram“ einen 16-Jährigen kennen. Dieser schickte ihr
über die Plattform „Snapchat“ ein intimes Video, welches ihn beim Onanieren
zeigte. Daraufhin schickte auch sie ihm ein intimes Video, welches er jedoch
offenbar abfilmte und einer anderen 14-Jährigen schickte, die das Video
schlussendlich an Mitschüler weiterleitete. Die ältere Schwester der
Geschädigten erhielt ebenfalls eine Kopie des Videos und informierte die
Familie.  Die Mutter erstattete am Freitag (10. Januar) Anzeige in einer
Polizeidienststelle.
„Das Phänomen ist nicht neu! An nahezu jeder weiterführenden Schule gibt es
gleich-,beziehungsweise ähnlich gelagerte Fälle. Wir führen regelmäßig
Info-Veranstaltungen an Schulen durch, um Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer
aufzuklären und zu sensibilisieren“, sagt Kriminalhauptkommissarin Danny
Gruneberg als Dienststellenleiterin der Direktion Kriminalität,
Kriminalitätsprävention und Opferschutz.
Was ist überhaupt „sexting“? Sexting bezeichnet den Austausch freiwillig
produzierter intimer oder erotischer Bilder / Videos mittels Computer oder
Smartphone.
Welcher Gefahr muss sich der Versender bewusst sein? Die Gefahr, die dabei
entsteht, ist die, dass diese Bilder oder Nachrichten oftmals aus
unterschiedlichen Gründen anderen gezeigt, weiter verschickt / geteilt oder über
soziale Medien, Instant Messaging oder Textnachrichten im Internet verbreitet
werden.
Was kann ich tun, um so etwas zu verhindern? – Versenden Sie ausschließlich
unverfängliches Bild- oder Videomaterial – Versenden Sie diese nicht an Freunde,
die Sie nur aus der virtuellen Welt kennen – Thematisieren Sie das Phänomen
innerhalb ihrer Familie
Was kann ich tun, wenn das Versenden bereits geschehen ist? – Fordern Sie vom
Empfänger das Löschen des Bild- oder Videomaterials – Veranlassen Sie von
Betreibern der Plattformen das Löschen ihrer Bilder – Informieren Sie die
Schulleitung und holen Sie sich Rat bei einem Rechtsbeistand – Erstatten Sie
Anzeige bei der Polizei!

Im beigefügten Flyer der Präventionsdienstelle finden Interessierte weitere
Informationen zum Thema
Flyer – anklicken zum Download:
Die Präventionsdienststelle ist erreichbar unter 02233 52-4813 (Frau Voiß) und
der Endnummer -4822 (Frau Rautenberg).
Quelle:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis

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